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Norbert Brieskorn SJ
Recht auf Kirchenkritik
Verschiedene Vorgänge um die Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen der Pius-Bruderschaft im Januar 2009 haben die Frage der Kirchenkritik in grundsätzlicher Weise aufgeworfen. Dabei ist auszugehen vom Recht, das sich die römisch-katholische Kirche gegeben hat. In den Katalog der allen Gläubigen gemeinsamen Rechte und Pflichten ist das Menschen- und Christenrecht auf freie Meinungsäußerung (c. 212 § 2 und 3) aufgenommen. Kritik wird demnach nicht einfach bloß als hinzunehmendes Ärgernis geduldet oder als unvermeidbares Ereignis verwünscht, sondern ist schlicht ein Recht. Daß es Anlässe dafür gibt, zeigt bereits Gal 2,11-14, wo Paulus den Petrus in der Frage der Öffnung der jungen Kirche zu den Nichtjuden zur Rede stellt. Mit dem Recht auf Kirchenkritik sind Pflichten verbunden, darunter die Pflicht zur Wahrung der Gemeinschaft mit der Kirche, zur Mitwirkung an der kirchlichen Heilssendung, die Pflicht zum Gehorsam im Bewußtsein der eigenen Verantwortung usw.
Dieses Christen- und Menschenrecht ist der hier auf Erden handelnden Kirche vorgegeben und daher im innerkirchlichen Bereich auch zu beachten, selbst wenn zu wenig über dessen rechtlichen Schutz und die Einklagemöglichkeit gesagt ist. Ein von der Hierarchie definiertes Wohl der Kirche setzt dieses Recht nicht außer Kraft, sondern erfüllt sich gerade mit seiner Wahrnehmung. Es ist unverzichtbar und unverwirkbar. Auch hat die getreue Pflichterfüllung weder dem Rechtsgenuß vorherzugehen, noch ist sie Bedingung dafür, Rechte ausüben zu dürfen oder gar zu haben.
Weshalb trifft Kirchenkritik als solche trotzdem bis heute auf tiefes Unbehagen, auf Mißtrauen und Ablehnung? Da ist zum einen die Einstellung, welche nicht jedem, sondern nur "dem ganz Reinen" ein solches Recht zur Kritik zugesteht. Demnach dürften nur jene Kirche kritisieren, welche selbst "untadelig", ja "sündenlos" seien. Sagte Jesus nicht selbst: "Wer von euch ohne Sünde ist, werfe als erster einen Stein" (Joh 8,7)? Weiter wird ins Feld geführt, die Sünde verzerre die Wirklichkeit, und so habe zumindest eine ausgiebige Selbstprüfung der kritischen Äußerung vorauszugehen, um sie gerecht, ehrlich und förderlich ausfallen zu lassen. Wer kritisiere, laufe Gefahr, pharisäerhaft zu sein und versäume, zuerst vor der eigenen Tür zu kehren. Doch dem läßt sich die Frage entgegenhalten, ob dann nicht ehrlicherweise jede Kritik an der Kirche unterbleiben müßte? Oder gilt im Umkehrschluß, daß echte Bekehrung statt zu Kritik zu Gehorsam und Zustimmung geführt hätte?
Wer also Kritik übt, setzt sich dem Vorwurf aus, seine Kritik sei so unreif wie er selbst. Vergessen wird dabei, daß selbst ein unordentliches moralisches Leben nicht ausschließt, Wahres zu erkennen; und hält nicht gerade die römisch-katholische
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