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Norbert Brieskorn SJ
Recht auf Kirchenkritik
Kirche daran fest, daß selbst ein schwerer Sünder Gutes zu tun und deshalb Wahres zu erkennen vermag?
Eine zweite Einstellung hat die Institution und die Institutionenträger im Blick. Sie verlangt einen Schutz der Autorität, denn Autorität sei lebenswichtig: ohne Autorität kein geordnetes Gemeinschaftsleben. Dazu wiederum benötige sie Vertrauen, um ihr Amt wahrnehmen zu können; mit Gewalt könne und wolle sie ja gerade nicht vorgehen. Kritik zerstöre nun jedoch das Vertrauen in die Autorität. Auch wer einen Schwachpunkt oder Fehlgriff kritisiere, schwäche das lebenswichtige konstitutive Amt der Kirche. Jede Kritik stelle doch, selbst wenn sie Frucht echter Gewissensprüfung sei, irgendwie immer die Kirchenführung als unfähig und ungeeignet hin. Selbstverständlich beruht nicht jede Kritik auf voller Kenntnis der Sachlage, abgesehen davon, daß jene sie benutzen können, die auf jeden Fehltritt von Kirchenleuten warten, die unbarmherzig richten oder gar nur Verkaufs- oder Einschaltquoten steigern wollen. Doch will man, um mögliche schlimme Folgen zu verhindern, notwendige und heilsame Kritik unterlassen? Wahrheit befreit - dies ist immerhin ein Satz des Evangeliums (Joh 8,32), den man auch so verstehen darf, daß unterdrückte Wahrheit versklavt. Eine Autorität, welche Fehler einräumt, verliert heute in der Regel nicht Vertrauen, sondern gewinnt und stärkt es.
Wer die Kirchenleitung kritisiert, muß sich auch nicht selten entgegenhalten lassen, das "Schaf" wolle den "Hirten" belehren; man fürchtet, daß die Kritik Vorbote eines neuen Konziliarismus sein oder daß gar dem Lehramt Konkurrenz entstehen könnte - so kürzlich ein Kardinal. Das ist ein gewaltiges Mißverständnis, denn es hieße, daß das Recht auf Meinungsfreiheit noch etwas ganz anderes bezwecke als die Ansichten der Gesetzesadressaten und der "Opfer der Politik" zur Geltung zu bringen: nämlich das Gemeinwesen - sei es Staat, sei es Kirche - unterminieren zu wollen. Dieser Verdacht ist absurd, denn das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein "Recht der Feder" (Kant) nach weltlichem und kirchlichem Verständnis und nicht auf Delegitimation der Obrigkeit aus. Nur wer sich durch Ovation und im Schweigen Legitimität verschaffen will, kann seine Macht durch solche Kritik in Frage gestellt sehen. Beide Haltungen sind jedoch - gerade für die Kirche - falsch und abwegig.
Schließlich lautet ein weiterer Vorwurf, Kritik sei von vornherein einseitig nicht nur in ihrem Inhalt, sondern weil sie von einzelnen und nicht von allen komme. Damit sei sie weder repräsentativ, noch gebe sie Aufschluß darüber, wie die Mehrheit denke. Letzteres ist richtig. Nur darf aus der Bescheidung, welche das Menschen- und Christenrecht auszeichnet, nicht der Hebel zu seiner Diskriminierung werden. Wer sich äußert, verantwortet Inhalt und Form. Eine innere Richtigkeit ist wünschenswert und doch vom Menschenrecht ebensowenig zur gültigen Äußerung verlangt, wie daß die Äußerung repräsentativ sein muß. Es ist die Äußerung dieser Person oder dieser Gruppe, mehr nicht! Repräsentativ können allenfalls Umfrageergebnisse oder Massenunterschriften sein. Sittlicher oder theologischer Mißbrauch des Rechts ist nie auszuschalten. Doch er ist auch nicht von vornherein zu unterstellen.
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10. Todestag
am 17. August 2010:
Roman Bleistein SJ
(1928-2000)
(1928-2000)
von
Andreas R.
Batlogg SJ,
Chefredakteur, München
Roman Bleistein SJ
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